Ein eigenes Lager gehört für viele junge Unternehmen zum Alltag. Ob E-Commerce-Start-up mit Versandlager oder Handwerksbetrieb mit Materiallager: Sobald Regale stehen und Waren bewegt werden, gelten Arbeitsschutzvorschriften. Und die nehmen keine Rücksicht darauf, ob du gerade erst gegründet hast.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgebende sind ab dem ersten Tag und ab der ersten beschäftigten Person verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen.
- Lagerregale ab einer Fachlast von 200 kg unterliegen der Prüfpflicht nach DIN EN 15635 und sind mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person zu inspizieren.
- Typische Versäumnisse bei Start-ups betreffen fehlende Unterweisungen, nicht geprüfte Regale und mangelhafte Fluchtwegkennzeichnung.
Warum Arbeitsschutz kein Thema „für später“ ist
Viele Gründer schieben das Thema Arbeitsschutz auf die lange Bank. Verständlich, denn in der Anfangsphase kämpft man um Kund:innen, Finanzierung und Produkt. Arbeitsschutz wirkt da wie Bürokratie, die warten kann. Kann er aber nicht.
Schon bei der ersten Betriebsprüfung oder nach dem ersten Arbeitsunfall stellt sich heraus: Die Pflichten gelten sofort. Und Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Bußgelder, Nachforderungen oder im schlimmsten Fall persönliche Haftung sind reale Risiken. Besser also, von Anfang an die Basics sauber aufzusetzen.
Die Gefährdungsbeurteilung als Fundament
Das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Klingt sperrig, ist im Kern aber simpel: Du gehst systematisch durch, welche Gefahren an jedem Arbeitsplatz bestehen, und legst Maßnahmen fest, um sie zu minimieren.
Für ein Lager heißt das zum Beispiel: Wo werden schwere Lasten bewegt? Gibt es Stolperfallen? Sind Fluchtwege frei und gekennzeichnet? Können Regale umkippen oder überladen werden? Die Ergebnisse dokumentierst du schriftlich. Das dauert für ein kleines Lager vielleicht einen Nachmittag und spart dir im Ernstfall eine Menge Ärger.
Regalprüfung nach DIN EN 15635: Pflicht, nicht Kür
Stehen in deinem Lager Regale mit einer Fachlast ab 200 kg? Dann bist du zur regelmäßigen Regalprüfung verpflichtet. Die DIN EN 15635 regelt, wie Lagereinrichtungen inspiziert werden.
Konkret sieht die Norm drei Prüfstufen vor:
- Sichtkontrolle durch die Lagermitarbeitenden (laufend, idealerweise täglich)
- Wöchentliche Kontrolle durch eine geschulte Person im Betrieb
- Experteninspektion durch eine befähigte Person, mindestens einmal pro Jahr
Die Experteninspektion prüft unter anderem Verformungen an Regalstützen, fehlende Sicherungen, Überladung und Beschädigungen durch Gabelstapler. Werden Mängel festgestellt, sind die betroffenen Regalfelder sofort zu sperren und zu reparieren.
Unterweisung: Deine Mitarbeitenden ins Boot holen
Die beste Sicherheitsausstattung nützt wenig, wenn niemand weiß, worauf es ankommt. Deshalb schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig unterwiesen werden. Für das Lager bedeutet das: Richtiges Stapeln, sicherer Umgang mit Flurförderzeugen, Verhalten im Brandfall und Kenntnis der Fluchtwege.
Die Erstunterweisung findet vor Arbeitsbeginn statt, danach mindestens einmal jährlich. Auch bei neuen Geräten, veränderten Abläufen oder nach Unfällen steht eine Sonderunterweisung an. Die Teilnahme dokumentierst du mit Datum und Unterschrift. Das klingt formell, dauert aber pro Person nur wenige Minuten.
Häufige Stolperfallen bei jungen Unternehmen
Drei Fehler sieht man bei Start-ups mit eigenem Lager besonders oft.
Erstens: Die Gefährdungsbeurteilung existiert nur im Kopf, aber nicht auf Papier. Im Prüffall zählt ausschließlich die schriftliche Dokumentation.
Zweitens: Regale werden selbst aufgebaut, ohne die Montageanleitung zu beachten. Fehlende Dübel, falsche Fachbodenabstände oder überdimensionierte Lasten sind die Folge.
Drittens: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsschuhe wird zwar angeschafft, aber niemand kontrolliert, ob sie auch getragen wird. Hier bist du als Arbeitgeber:in in der Pflicht.
FAQ
Ab wann gilt die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung?
Ab dem ersten Tag mit der ersten beschäftigten Person, unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.
Wie oft müssen Lagerregale geprüft werden?
Eine Experteninspektion nach DIN EN 15635 ist mindestens einmal jährlich vorgeschrieben. Ergänzend sollten wöchentliche Sichtkontrollen durch geschultes Personal stattfinden.
Was passiert, wenn die Regalprüfung versäumt wird?
Es drohen Bußgelder durch die Arbeitsschutzbehörde. Bei einem Unfall mit nachweislich ungeprüften Regalen kann die persönliche Haftung des Unternehmers greifen.
Brauche ich als kleines Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja. Ab einem Mitarbeitenden bist du verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Für Kleinbetriebe gibt es vereinfachte Betreuungsmodelle über die Berufsgenossenschaft.
